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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Auf Nummer sicher gehen

Weil Unglück nicht schläft, muss jeder für seinen Hausstand vorsorgen
Um die Wasserschäden bei Hochwasser oder einem Rückstau nach Starkregen abzusichern, braucht man meist eine zusätzliche Versicherung. Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe

Um die Wasserschäden bei Hochwasser oder einem Rückstau nach Starkregen abzusichern, braucht man meist eine zusätzliche Versicherung. Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe

(djd). Fast täglich liest man in der Lokalzeitung Berichte über die kleinen und großen Unglücksfälle des Alltags. Ob ein Wohnungsbrand oder ein Einbruchdiebstahl die Nachbarschaft erschüttert - in der Regel ist man erleichtert, dass man nicht selbst davon betroffen ist. Dabei kann es jeden erwischen: Die Waschmaschine läuft unbemerkt aus und ruiniert Fußboden und Möbel, die Kaffeemaschine fängt Feuer und der Rußbelag fordert eine Komplettsanierung der Küche. Damit das Hab und Gut wenigstens finanziell abgesichert ist, sollte man von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Hausratversicherung noch angemessen ist.

Wenn der Wert der Einrichtung steigt

Die Hausratversicherung springt ein, wenn die Wohnungseinrichtung zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Raub oder Einbruch in Mitleidenschaft gezogen wird. Grundsätzlich ist alles versichert, was man im Privathaushalt gebraucht, trägt oder verbraucht. Doch der Wert des Hausrats wächst in den meisten Familien beständig an. Der neue Flachbildfernseher ist viel teurer gewesen als das alte TV-Gerät. Und an das Fitnessstudio im Keller hat niemand auch nur im Entferntesten gedacht, als vor ein paar Jahren die Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Deswegen sollte man regelmäßig prüfen, ob der Wert all dieser Dinge im Versicherungsvertrag angemessen berücksichtigt wurde. Auf www.nuernberger.de gibt es Informationen zu allem, was in der Hausratversicherung versichert sein kann.

Bei Starkregen auf Nummer sicher

In den vergangenen Jahren rückten Naturkatastrophen immer stärker in den Fokus. Deren Schäden sind allerdings in der Regel nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt. "Darauf haben wir mit unserem ‚ElementarSchutz’ reagiert", erklärt Horst Fritz von der Nürnberger Versicherungsgruppe. "Dieser Versicherungsbaustein bietet zusätzliche Sicherheit bei Naturkatastrophen. Auch bei Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau nach Starkregen gelten im Versicherungsfall die Erstattungsangebote unseres Hausratschutzes. Dazu zählen beispielsweise Hotelkosten bis 100 Tage, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, und Lagerkosten für 150 Tage."

Weitere Informationen: www.nuernberger.de

Fakten in Kürze

Was tun im Schadensfall?

- Bei einem Hausratschaden sollte man sofort versuchen, den Schaden gering zu halten, und zum Beispiel den Haupthahn abdrehen, wenn eine geborstene Wasserleitung die Wohnung unter Wasser setzt.
- Wurden Kreditkarten, EC-Karten oder Sparbücher gestohlen, muss man sie umgehend sperren lassen.
- Entstand der Schaden aufgrund einer illegalen Handlung: Sofort die Polizei informieren.
- Auch die Versicherungsgesellschaft sollte man so schnell wie möglich informieren. Dann kann man auch das weitere Vorgehen absprechen.

Stichworte zu diesem Beitrag:

  • Einrichtung
  • Haus
  • Versicherungen
verfasst am 10.06.2011