Ja sagen - und sparen
Hochzeitsmonat Mai: Auch in Versicherungsdingen ist einiges zu klären
(djd). Traditionell werden im Wonnemonat Mai besonders viele Ehen geschlossen. Danach stehen auch einige ganz unromantische Änderungen an - die frischgebackenen Brautleute werden etwa in neue, günstigere Steuerklassen eingestuft. Wer sich das Jawort gegeben hat und in eine gemeinsame Wohnung zieht, sollte auch den Versicherungsordner herausholen: Einige Policen werden entbehrlich, andere erfordern ein Update.
Haftpflicht- und Hausratpolicen zusammenlegen
"Wenn zwei Hausratpolicen bei unterschiedlichen Versicherern bestehen, kann man die Policen zum Termin des Zusammenzugs zusammenlegen", erläutert Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. Dabei bleibt die Police mit dem älteren Recht bestehen, der zweite Vertrag wird aufgelöst. Man sollte aber unbedingt eine Unterversicherung vermeiden. "Als Faustregel gilt eine Versicherungssumme von 600 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche", betont Schmitt.
Besitzt einer der beiden Brautleute eine private Haftpflicht, so ist in der Regel der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in den Vertrag eingeschlossen. Es sei denn, es handelt sich um eine Singleversicherung, dann muss dieser Vertrag geändert werden. Verfügen beide Partner vor dem Zusammenziehen über eine private Haftpflicht, gilt analog zur Hausratversicherung: Den jüngeren Vertrag kann man aufheben. "In beiden Fällen sollte die Versicherung, bei der die Police bleibt, umgehend die Information über den Ehepartner erhalten", rät Edgar Schmitt.
Bezugsrecht von Lebensversicherungen anpassen
Spätestens mit der Hochzeit sollten sich Paare gegenseitig absichern und beim Vorhandensein von Lebensversicherungen den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen. "Ganz besonders wichtig ist ein Check der Lebensversicherung im Hinblick auf die Begünstigten, wenn es sich bereits um den zweiten Start in die Ehe handelt", so Edgar Schmitt. "Das gilt vor allem dann, wenn Kinder im Spiel sind." Spätere Erbstreitigkeiten seien so vermeidbar. Ein günstiger Basisschutz sei für eine junge Familie die Risikolebensversicherung, weil sie nur im Todesfall zahle.
Weitere Informationen: www.ergodirekt.de
Fakten in Kürze
Hausratpolice gilt zeitweise für beide WohnungenEgal ob ein Paar mit oder ohne Trauschein zusammenzieht: Der Wechsel in eine gemeinsame Wohnung kann sich eine ganze Weile hinziehen, meist ist man vorübergehend Besitzer oder Mieter von zwei Unterkünften. Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen erklärt: "Während des Umzugs gilt eine Hausratpolice gleichzeitig für beide Wohnungen, sofern auch der neue Wohnort in Deutschland liegt." Spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs sei dann aber nur noch das neue Zuhause geschützt, betont Schmitt.
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