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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Recht haben - und Recht bekommen

Zum Beispiel der defekte Fernseher: So können sich Verbraucher wehren
Gelegentlich werden Fernseher bereits defekt ausgeliefert. Für Verbraucher kann es dann mühsam sein, schnell zu einem neuen Gerät zu kommen. Foto: djd/Roland Rechtsschutz Versicherungs AG

Gelegentlich werden Fernseher bereits defekt ausgeliefert. Für Verbraucher kann es dann mühsam sein, schnell zu einem neuen Gerät zu kommen. Foto: djd/Roland Rechtsschutz Versicherungs AG

(djd). Die großen deutschen Fernsehsender zeigen immer öfter Programme in HD-Qualität. Viele Bundesbürger kaufen sich deshalb neue, HD-fähige Geräte. Doch auch dabei kann es passieren, dass sie bereits defekt ausgeliefert werden. Obwohl die meisten Elektronikmärkte mit kulanten Rückgaberegelungen werben, kann es mühsam sein, schnell zu einem neuen Gerät zu kommen. So verweisen einige Händler bei Defekten an den Hersteller. Diese Praxis ist unzulässig: Wenn der Fernseher nicht wie vorgesehen funktioniert, ist während der zweijährigen Gewährleistungsfrist immer der Händler der Ansprechpartner. Er muss in diesem Zeitraum für Mängel einstehen.

Nutzungsgebühren sind unzulässig

Ein anderes Beispiel: Kurz vor Ende der zweijährigen Garantiezeit gibt der teure Fernseher irreparabel den Geist auf. Der Händler nimmt das Gerät zurück und liefert auch ein neues, will aber Geld dafür: die Nutzungsgebühr für den Zeitraum, in dem das erste Gerät funktionierte. Dieser Praxis hat der BGH ein Ende bereitet. Er erklärte Nutzungsgebühren generell für unzulässig (Az.: VII ZR 200/05). Eine Ware, die die Garantiezeit nicht überstehe, sei nun einmal keine einwandfreie Ware.

In solchen und vielen anderen Situationen geht es für Verbraucher darum, die eigenen Interessen zu wahren - notfalls mit gerichtlicher Hilfe. Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG etwa hat deshalb unter dem Motto "Rechtsschutz für alle" ein spezielles Einsteigerpaket für die Familie entwickelt. Abgeschlossen werden kann es bis zum 30. September 2010.

Kombination aus Privat- und Verkehrsrechtsschutz

Das Paket enthält eine Kombination aus Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Inbegriffen ist die "JurLine" - eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereichs. Der Privatrechtsschutz schützt die Familie bei privaten Vertragsstreitigkeiten, wie im Falle des defekten Fernsehers. Im integrierten Verkehrsrechtsschutz sind rechtliche Streitigkeiten rund um Auto und Straßenverkehr abgesichert. Der Tarif kostet 99 Euro pro Jahr bei 250 Euro Selbstbeteiligung. Mehr Infos: www.roland-rechtsschutz.de.

Weitere Informationen: www.roland-rechtsschutz.de

Fakten in Kürze

Beispiele für Privat- und Verkehrsrechtsschutz

Zum Privatrechtsschutz, den die neue Police "Rechtsschutz für alle" abdeckt, zählt auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Zum Beispiel dann, wenn man einen Sportunfall erleidet, monatelang krank ist und Schmerzensgeld vom Verursacher einklagen möchte.

Im Verkehrsrechtsschutz sind rechtliche Streitigkeiten der Familie rund um Auto und Straßenverkehr abgesichert: der Ärger mit dem Unfallgegner, der Streit mit der Werkstatt wegen einer mangelhaften Reparatur oder auch der ungerechtfertigte Bußgeldbescheid.
verfasst am 10.08.2010