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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Frühe Vorsorge lohnt sich

Trotz Förderung vom Staat nutzen nur wenige Azubis Riester und Co.
Berufsstarter sollten zusätzlich freiwillig fürs Alter vorsorgen - je früher, desto besser. Tatsächlich aber besitzen nur acht Prozent von ihnen einen Riester-Vertrag und 14 Prozent eine betriebliche Altersversorgung. Foto: djd/Allianz Leben

Berufsstarter sollten zusätzlich freiwillig fürs Alter vorsorgen - je früher, desto besser. Tatsächlich aber besitzen nur acht Prozent von ihnen einen Riester-Vertrag und 14 Prozent eine betriebliche Altersversorgung. Foto: djd/Allianz Leben

(djd). Die gesetzliche Rentenversicherung wird Auszubildenden kaum mehr bieten als eine bessere Grundsicherung. Berufsstarter sollten daher zusätzlich freiwillig vorsorgen - je früher, desto besser. Tatsächlich aber besitzen nur acht Prozent von ihnen einen Riester-Vertrag und 14 Prozent sorgen über eine Entgeltumwandlung beziehungsweise betriebliche Altersversorgung (bAV) fürs Alter vor.

Dies ergab eine aktuelle Umfrage der GfK Marktforschung im Auftrag der Allianz zum Sparverhalten von 500 Azubis zwischen 15 und 25 Jahren. "Offenbar verzichtet eine große Mehrheit junger Menschen auf die staatliche Förderung. Dies ist sehr bedauerlich, weil Riester-Verträge selbst bei kleinen Beiträgen aufgrund der staatlichen Zulagen und des Zinseszinseffekts über lange Zeiträume zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgung im Alter führen", sagt Michael Hessling, Vorstandsmitglied bei Allianz Leben.

Riester: Besonders attraktive Förderung

Berufsstarter unter 25 Jahren erhalten im ersten Jahr des Einstiegs in die Riester-Vorsorge nicht nur 154 Euro Grundzulage, sondern auch einmalig weitere 200 Euro Bonus. Dafür müssen sie lediglich vier Prozent ihres Vorjahresgehalts investieren. Bei einem Ausbildungsgehalt von beispielsweise 8.000 Euro im Jahr erhöht der Staat den eigenen Sockelbeitrag von 60 Euro um immerhin 354 Euro. Michael Hessling: "Es ist richtig, gerade junge Leute durch einen zusätzlichen Bonus frühzeitig für die Riester-Vorsorge zu gewinnen, weil diese Generation später die Hauptlast der demografischen Entwicklung tragen muss."

bAV: Der Chef zahlt mit

Auch bei der bAV wird viel Geld verschenkt. Alle Azubis, die mehr als 345 Euro im Monat Gehalt bekommen, müssen ihren Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung selbst tragen. Mit Hilfe einer Entgeltumwandlung sparen Azubi und Betrieb jeweils die Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Gehaltsteil. Knapp zwei Drittel der von der GfK Befragten (63 Prozent) kennen diese Möglichkeit überhaupt nicht, obwohl Arbeitgeber häufig etwas dazugeben und manche Tarifverträge sie sogar dazu verpflichten.

Weitere Informationen: www.allianzdeutschland.de

Fakten in Kürze

Mit bAV das Kindergeld "retten"

Nur 13 Prozent der von der GfK im Auftrag der Allianz befragten Azubis wissen, dass über die betriebliche Altersversorgung (bAV) Kindergeld "gerettet" werden kann. Wenn die Azubis zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, hängt die Zahlung vom Einkommen des Kindes ab. Sind die gesamten Einkünfte höher als netto 8.004 Euro im Jahr, wird kein Kindergeld mehr an die Eltern gezahlt. Damit gehen jährlich mindestens 2.208 Euro verloren. Eine bAV per Entgeltumwandlung kann dagegen so gestaltet werden, dass die Nettoeinkünfte unter 8.004 Euro im Jahr sinken.

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  • Altersvorsorge
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verfasst am 08.12.2010