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Einsatz an den Feiertagen

Nicht nur der Weihnachtsmann muss Heiligabend arbeiten
Ein allzu sorgloser Umgang mit Weihnachtsbäumen, Adventsdekorationen und Kerzen verursacht Jahr für Jahr bis zu 12.000 Wohnungsbrände. Foto: djd/Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Ein allzu sorgloser Umgang mit Weihnachtsbäumen, Adventsdekorationen und Kerzen verursacht Jahr für Jahr bis zu 12.000 Wohnungsbrände. Foto: djd/Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

(dtd). Weihnachten ist das Fest der Familie - gibt es doch kaum etwas Schöneres, als unter dem Tannenbaum gemeinsam mit den Liebsten zu feiern. Doch nicht allen ist es vergönnt, am Heiligen Abend bei heimeliger Atmosphäre den Weihnachtsbraten zu verzehren. Eine ganze Armee von Fachleuten sorgt auch jetzt dafür, dass alles am Laufen bleibt und man auch für den Fall der Fälle gerüstet ist: So darf beispielsweise die Stromversorgung nicht zusammenbrechen und brennende Weihnachtsbäume müssen schnell gelöscht werden. Auch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen der Republik muss die Arbeit wie gewohnt erledigt werden, Krankentransporte sind ebenfalls an 365 Tagen im Jahr unterwegs und Rettungseinsatzkräfte haben an den Feiertagen sogar mehr zu tun als an gewöhnlichen Tagen. Viele Hotels sind in der Weihnachtszeit komplett ausgebucht, die Teams in den Häusern sind dann zu hundert Prozent im Einsatz. Auch in der übrigen Gastronomie herrscht an den Feiertagen Hochbetrieb: In den Großstädten geht es an Heiligabend nach der Bescherung noch "auf die Piste", am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag steht für viele Familien schon fast traditionell ein Restaurantbesuch auf dem Programm. Andere Berufe haben an Weihnachten ohnehin Hochkonjunktur: Priester etwa.

Viele katholische Geistliche oder evangelische Pfarrer und Pfarrerinnen müssen beispielsweise am Heiligen Abend bis zu vier Messen zelebrieren, vom Krippenspiel für die Kinder bis zur nächtlichen Christmette - ein echter Marathon, der an die Substanz geht und kaum Zeit für eigene Besinnlichkeit lässt. Zumindest in Rufbereitschaft müssen an Heiligabend auch die Schneepflugfahrer der Autobahnmeistereien sein. Worüber sich vor allem die Kinder freuen - nämlich weiße Weihnacht - bedeutet für sie dann Schwerstarbeit: Sie müssen dem Verkehr im wahrsten Sinne des Wortes eine Schneise schlagen. Eine Aufgabe, die höchste Konzentration erfordert: Für diese Männer ist Alkohol vor und während der Schicht selbstverständlich absolut tabu.

Auch bei den Stadtwerken in den großen deutschen Kommunen herrscht keine weihnachtliche Ruhe. Wenn irgendwo ein Stromausfall die Fertigstellung des Weihnachtsbratens gefährdet, müssen sie das Problem sofort beheben.
Die Apotheker, die an Heiligabend Notdienst haben, verbringen in der Regel zwar eine ruhige Nacht - in Bereitschaft müssen sie trotzdem sein. Keine Feiertage kennen auch die Pfleger in den deutschen Tierheimen. Denn die Vierbeiner in den Käfigen und Zwingern wollen schließlich auch rundum versorgt sein, egal ob Ostern oder Weihnachten ist.

Die Feiertagsregel - und viele Ausnahmen

(dtd). Etwa jeder vierte Deutsche muss heute bereits zumindest gelegentlich auch an Sonn- oder Feiertagen arbeiten. Damit liegen die deutschen Arbeitnehmer im europäischen Durchschnitt. Grundsätzlich gilt an Sonn- und Feiertagen in Deutschland, dass die Arbeit ruhen muss. Rund um die Uhr - zwischen 0 Uhr und 24 Uhr - darf an diesen Tagen nach dem aktuellen Arbeitszeitgesetz kein Mitarbeiter beschäftigt werden. Diese 24-stündige Betriebsruhe kann abhängig von Tages- und Nachtschichten im Betrieb bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden.
Doch der arbeitsfreie Sonn- und Feiertag ist eben nur die Regel - mit unzähligen Ausnahmen. Sie betreffen alle Arbeiten, die an solchen Tagen nicht ruhen können, ohne einen wirtschaftlichen Schaden zu erzeugen. Das kann in ein und demselben Betrieb ganz unterschiedliche Konsequenzen haben: Im Hotel müssen der Koch und das Zimmermädchen arbeiten, während der Buchhalter frei hat, weil seine Arbeit auf den nächsten Werktag verschoben werden kann. Die deutschen Büros sind also auch an Weihnachten im Regelfall leer.
Die Ausnahmen von der Feiertagsruhe gelten für ganze Branchen: von der Energieversorgung über die diversen Freizeiteinrichtungen bis hin zur Abfallentsorgung. Auch Arbeiten in der Produktion sind bis zu einem gewissen Grad zulässig, wenn eine Unterbrechung eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung darstellt. Das Transportgewerbe kennt ebenfalls keine Pause: Züge müssen beispielsweise auch an den Feiertagen fahren, Schiffe auch an Weihnachten be- und entladen werden. An den deutschen Krankenhäusern sind auch an den Feiertagen selbstverständlich alle Stationen und Rettungsstellen besetzt. Wenn in den Kliniken viele Menschen auf einer Station über Weihnachten frei nehmen möchten, entscheidet der Vorgesetzte über die Einteilung. Im Regelfall ist dies aber gar nicht nötig, weil die meisten Kolleginnen und Kollegen aufeinander oder auf die familiäre Situation Rücksicht nehmen.
Viele große Konzerne - beispielsweise aus der Automobilindustrie - dürften auch an den Weihnachtsfeiertagen die Bänder laufen lassen. Die meisten Mitarbeiter bleiben dennoch zu Hause. Denn wegen der hohen Zuschläge am Feiertag ist die Produktion für die Unternehmen tatsächlich nur dann attraktiv, wenn die Nachfrage etwa nach Autos so hoch ist, dass sie nur durch Extraschichten bewältigt werden kann.
Die einzelnen Feiertagszuschläge sind in den verschiedenen Branchen in Tarifverträgen geregelt. Sie können bis zu 100 oder sogar bis zu 150 Prozent betragen. Die Zuschläge sind in gewissen Grenzen steuerfrei. Für jugendliche Arbeitnehmer gibt es die speziellen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Minderjährige dürfen an gesetzlichen Feiertagen generell nicht beschäftigt werden. Heiligabend und Silvester dürfen sie nur bis maximal 18 Uhr arbeiten.

Brandgefährliche Weihnachtszeit

(dtd). Für die Polizei ist der Heiligabend im ganzen Bundesgebiet ein Tag wie jeder andere. An der Personalstärke wird an solchen Tagen nichts verändert. In den Großstädten rechnen die Beamten damit, dass sie vermehrt zu Bränden oder Familienstreitigkeiten gerufen werden könnten. Auch auf die an den Feiertagen leer stehenden Geschäfte oder Betriebe achten die Polizisten verstärkt, denn sie sind ein bevorzugtes Ziel von Einbrechern. Die Berufsfeuerwehren in den deutschen Städten haben gerade an Weihnachten viele Kräfte in Einsatzbereitschaft. Denn alljährlich häufen sich in dieser Zeit Feuerschäden durch Kerzen und Co.
12.000 Fälle mit einem Gesamtschaden von 33 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer allein im Advent 2010 verzeichnet. Damit es erst gar nicht zum Brand kommt, haben die Versicherer in einem Infoblatt, das kostenlos unter www.gdv.de erhältlich ist, viele Sicherheitstipps zusammengefasst. Die wichtigste Empfehlung lautet: Adventskranz und Weihnachtsbaum sollten bei brennenden Kerzen nie unbeaufsichtigt bleiben. Strohgestecke, trockene Tannenzweige und Holzpyramiden sind wahre Brandbeschleuniger und sorgen dafür, dass Flammen schnell um sich greifen. Der Baum muss sicher und stabil auf dem Boden stehen, ohne dass sich leicht brennbare Gegenstände wie Gardinen und Vorhänge in der Nähe befinden. Im Fall der Fälle kommt es auf jede Sekunde an, daher sollten Löschmittel stets griffbereit sein.

Stichworte zu diesem Beitrag:

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  • Weihnachten
verfasst am 12.12.2011