Qualitätsmängel gefährden Energiesparmaßnahmen
Unabhängige Beratung und Qualitätskontrollen werden vom Staat gefördert
(djd). In älteren, unsanierten Häusern schlummern große Energiesparpotenziale, die sich mit einer energetischen Modernisierung des Hauses nutzen lassen. Die Zeiten dafür sind günstig, da der Staat diese Maßnahmen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen fördert. Förderfähig sind aber auch die qualifizierte Beratung im Vorfeld sowie die Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase. Sie lohnen sich auf jeden Fall: Werden Dämmungen falsch eingebaut, Wärmebrücken übersehen und Feuchteschäden nicht behoben, ist das Energiesparziel gefährdet. Dann bleiben nicht nur die Heizkosten höher als erwartet, im schlimmsten Fall können sogar bereits gewährte Fördergelder zurückverlangt werden.
Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten zahlt der Staat
Bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal aber 2.000 Euro, steuert der Staat unter bestimmten Voraussetzungen über die KfW Förderbank als Zuschuss zu den Beratungskosten bei, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der beauftragte Sachverständige muss als Energieberater im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zugelassen sein oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen.
Unabhängige Beratung gibt Sicherheit
Adressen von Beratern, die ihre Leistungen zu bundesweit einheitlichen Honorarsätzen anbieten, finden Interessierte unter www.bsb-ev.de auf der Website der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Dort gibt es weitere Informationen zum Thema Sanieren, Modernisieren und Bauen. Der Antrag auf die Förderung im Rahmen des KfW-Förderprogramms Nr. 431 muss seit 1. April 2010 spätestens drei Monate nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen (Datum der Rechnungsstellung) direkt bei der KfW Förderbank (http://www.kfw.de) eingereicht werden.
Weitere Informationen: www.bsb-ev.de
Fakten in Kürze
Das muss ein Energieberater leistenIm Rahmen einer fachgerechten Baubegleitung sollte ein Sachverständiger k mindestens folgende Leistungen erbringen:
- Detailplanungen, wenn anlagentechnische Komponenten wie Lüftungs- oder Heizungsanlagen eingebaut oder erneuert werden.
- Unterstützung des Bauherren bei der Angebotsauswertung.
- Mindestens eine Baustellenbegehung vor Putzarbeiten oder dem Verschließen von Verkleidungen.
- Übergabe der Haustechnik mit technischer Einweisung des Eigentümers in die Haus- und Regelungstechnik, falls diese eingebaut oder erneuert wurde.
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