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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Dem Vertragspartner auf den Zahn fühlen

Haustechnik für den Neubau muss genau beschrieben sein
Angaben zur Heiztechnik eines Neubaus müssen in der Bau- und Leistungsbeschreibung detailliert, am besten mit Hersteller- und Produktangaben, aufgeführt sein. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Angaben zur Heiztechnik eines Neubaus müssen in der Bau- und Leistungsbeschreibung detailliert, am besten mit Hersteller- und Produktangaben, aufgeführt sein. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Bau- und Leistungsbeschreibungen entsprechen laut einer Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung (IFB) in vielen Fällen nicht den Mindestanforderungen, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung formuliert hat. Besonders in dem sensiblen Bereich der Haustechnik sind viele Bauherren überfordert, wenn sie die Angaben des Vertragspartners überprüfen sollen. Unklare und unvollständige Angaben aber gefährden die reibungslose Funktion der immer komplexeren Technik, die in einem modernen Haus für Komfort und sparsamen Energieverbrauch sorgt. Schlimmstenfalls kann sogar die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) oder der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Gefahr geraten. Unabhängige Bauherrenberater können die Beschreibung genau unter die Lupe nehmen und zum Beispiel Ratschläge geben, wo der Bauherr genauer nachfragen und auf detaillierteren Angaben bestehen sollte (Informationen und Adressen: www.bsb-ev.de).

Detaillierte Angaben zur Haustechnik dürfen nicht fehlen

Im privaten Ein- oder Zweifamilienhaus spielen Sanitärinstallation, Heizungstechnik und Elektroinstallation eine wichtige Rolle. In den Detailangaben zur Trink- und Abwasserinstallation etwa sollten genaue Angaben zu Rohrmaterialien, Schallschutz bei der Verlegeart sowie Anzahl der Anschlüsse raumweise aufgeschlüsselt enthalten sein. Für die Qualitätsparameter sollte man sich nicht mit allgemeinen Angaben wie "deutsches Markenfabrikat" zufriedengeben - hier gehören eindeutige Hersteller-, Serien- und Artikelbezeichnungen in die Beschreibung.

Hersteller- und Artikelbezeichnungen geben Sicherheit

Von besonderer Bedeutung für die künftigen Energiekosten ist die Heiztechnik, denn erneuerbare Energien müssen laut EEWärmeG berücksichtigt werden. Heizlastberechnungen mit den erforderlichen Leistungsparametern sollten daher ebenfalls Bestandteil der Planungsleistungen sein, am besten mit eindeutig möglichen Zuordnungen durch Hersteller- und Produktangaben.

Weitere Informationen: www.bsb-ev.de

Fakten in Kürze

Technik sucht Anschluss

Immer mehr Haushalts- und Elektronikgeräte suchen in einem modernen Haushalt nach einem "Platz an der Steckdose". Anzahl und Lage von Schaltern, Lampenauslässen und Steckdosen sollten in der Bau- und Leistungsbeschreibung daher detailliert enthalten sein, ebenso wie die Stromkreisanzahl und Schutzsysteme. Auch TV-, Audio- und PC-Anschlüsse sind zu berücksichtigen. Nicht zu vergessen sind Anschlüsse für Außenbeleuchtung, Sprechanlage und Türöffner oder Alarmanlage. In den meisten Bundesländern sind zudem heute Rauchmelder vorgeschrieben.

Stichworte zu diesem Beitrag:

  • Bauen
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  • Haustechnik
  • Verbraucherschutz
verfasst am 12.08.2010