Rubriken

Specials

Linktipps

Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Die Tücken der Verträge

Studie: Hausanbieter erfüllen Mindeststandards für Leistungsbeschreibungen nicht
Ungenaue oder fehlende Beschreibungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung bergen häufig Gefahren für den Bauherren. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Ungenaue oder fehlende Beschreibungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung bergen häufig Gefahren für den Bauherren. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Wer ein Haus baut, hat nach langer Beschäftigung mit dem Thema meistens eine klare Vorstellung davon, wie er künftig wohnen möchte und welche Erwartungen er an sein neues Heim hat. Was genau er letztlich für sein Geld bekommt, steht in der Bau- und Leistungsbeschreibung des Hausanbieters. Doch die gibt häufig nur ein unvollständiges Bild des neuen Hauses, wie eine aktuelle Analyse des Instituts für Bauforschung Hannover (IFB) im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) ergab. Von 100 in der Studie untersuchten Verträgen entsprach nur ein einziger durchgängig den Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser, wie sie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht hat.

Unvollständige Angaben

In 46 Prozent der Fälle fehlten wesentliche Angaben, Leistungen waren unvollständig oder überhaupt nicht beschrieben. Die Defizite zogen sich dabei durch alle Gewerke. Einen Anspruch hat der Bauherr aber tatsächlich nur auf die Leistungen, die im Vertragswerk stehen. Bei ungenauen Angaben kann der Bauunternehmer dagegen die Variante wählen, die für ihn am günstigsten ist.

Besonders düster sah es bei den Beschreibungen der Planungsleistungen und der Bauleitung aus. Mangelhaft, unvollständig oder nicht durchgängig korrekt waren sie in 83 Prozent der untersuchten Fälle. Bei zwei Dritteln war die Beschreibung der Planungsunterlagen unvollständig oder fehlte ganz, in 98 Prozent der Fälle wurden Aussagen zur fachlichen Planung des wichtigen Bereichs Haustechnik vermisst.

Das Problem der Gewährleistungsansprüche

Die Übergabe von Unterlagen und technischen Nachweisen an den Bauherrn war in keinem Fall vollständig befriedigend geregelt. Ohne vertragliche Vereinbarung müssen sie aber nicht ausgehändigt werden - und damit hat der Hausbesitzer schlechte Karten, wenn er beispielsweise die Qualität von Installationen überprüfen, Gewährleistungsansprüche anmelden oder die Einhaltung von Förderbedingungen nachweisen will.

"Diese Analyse der Bau- und Leistungsbeschreibungen verdeutlicht die Notwendigkeit, sowohl die Verpflichtung des Unternehmers zur Leistungsbeschreibung als auch Mindeststandards für Bau- und Leistungsbeschreibungen gesetzlich zu verankern", meint Peter Mauel, Vorsitzender des BSB. Bis dahin empfiehlt Mauel künftigen Bauherren, bereits vor Vertragsschluss einen unabhängigen Bauherrenberater zu Rate zu ziehen und über unklare Passagen mit dem Bauunternehmen zu verhandeln. Unter www.bsb-ev.de gibt es kostenlos Adressen von Bauherrenberatern sowie den Forschungsbericht des IFB.

Weitere Informationen: www.bsb-ev.de

Fakten in Kürze

Vage Aussagen gefährden Bauziel

"Eine fachgerechte Luftdichtheit wird garantiert." "Zentralheizungsanlage mit einer Gastherme, deutsches Fabrikat, für Heizung und Warmwasserbereitung."* Wer sich mit solchen lapidaren Formulierungen abspeisen lässt, bekommt keinerlei Aussagen über Hersteller, genaue Bauausführung, Energiestandard und voraussichtliche Heizkosten - und muss mit Ausführungen rechnen, die den heutigen Standards nicht oder gerade noch so entsprechen.

*Quelle: Gemeinschaftsprojekt IFB und BSB "Analyse von Bau- und Leistungsbeschreibungen"

Stichworte zu diesem Beitrag:

  • Bauen
  • Bauherren
  • Beratung
  • Hausplanung
  • Verbände
verfasst am 17.01.2011