Zeit zum Wechsel
Gerichtsurteil zu Winterreifen: Autofahrer sollten dennoch vernünftig sein
(djd). Ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg sorgt für Unruhe: Angeklagt war ein Autofahrer, der im Winter mit Sommerreifen unterwegs war und einen Unfall verursachte. Die Verkehrspolizei ahndete diesen Vorfall wegen überhöhter Geschwindigkeit und nach Paragraph 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO), der besagt, dass die Bereifung den Witterungsverhältnissen angepasst werden müsse.
Eben diesen Paragraphen, der seit Mai 2006 gilt, erklärte das OLG für verfassungswidrig. Durch die Unbestimmtheit der Formulierung und die mangelnde Definition des Terminus "geeignete Bereifung" sei die "situative Winterreifenpflicht" hinfällig und nicht ausreichend, um ein Bußgeld gegen den Autofahrer zu verhängen (Az. 2 SsRs 220/09).
Winterreifen sind sicherer
"Der Gesetzgeber sollte künftig genauer definieren, welche Reifen als geeignet zu betrachten sind", erklärt Pannenschutz-Experte Peter Boecker vom Versicherer DEVK. Dennoch: Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss weiterhin mit einem Bußgeld rechnen. Bei einem durch schlechte Bereifung verursachten Unfall kann es sogar einen Strafpunkt in Flensburg geben.
Die Versicherung zahlt in der Regel trotzdem!
"Wenn Autofahrer nicht gerade mit ihrem sommerbereiften Sportwagen bei Schnee und Eis die Alpen überqueren wollen, zahlt die Kfz-Versicherung anstandslos", beruhigt Peter Boecker alle Autofahrer. Für die Sicherheit des Fahrers und der Insassen seien Winterreifen dennoch empfehlenswert. "Winterpneus sind von O bis O - von Oktober bis Ostern - die optimale Bereifung", so Boecker weiter.
Im Oktober vom Frühwechselrabatt profitieren
Aber nicht nur auf Winterreifen sollten Autofahrer im Oktober wechseln, auch der bekannte Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung rückt wieder näher. Der traditionelle Wechseltermin ist der 1. Januar. Und wer mit der Kündigung nicht bis 30. November wartet, sondern bereits zum 31. Oktober 2010 mit seinem Pkw einen neuen Vertrag bei der DEVK abschließt - die Laufzeit beginnt dann wie gewohnt Anfang 2011 - erhält einen "Frühbucherrabatt" von zehn Prozent in allen Tarifen für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung.
Weitere Informationen: www.devk.de
Fakten in Kürze
Zehn Prozent - auch auf WinterreifenWer bei der DEVK eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, kann unter anderem bei der Winterausrüstung kräftig sparen. Denn der Versicherer hat mit der Werkstattkette A.T.U einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Auf fast alle Artikel und Dienstleistungen gibt es dort bis zum 31. Dezember 2011 einen Rabatt von zehn Prozent. Das gilt auch für Winterreifen oder Schneeketten. Die A.T.U-Rabattkarte ist in den DEVK-Geschäftsstellen erhältlich.
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