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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Stichtag in Sicht

Umfrage: Kündigungstermin ist den meisten wechselwilligen Autofahrern bekannt
Der 30. November ist in der Regel der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Grüne Welle haben dann alle Autofahrer, die ihr Auto gut und günstig versichern wollen. Foto: djd/DEVK

Der 30. November ist in der Regel der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Grüne Welle haben dann alle Autofahrer, die ihr Auto gut und günstig versichern wollen. Foto: djd/DEVK

(djd). Bis Ende November können Autofahrer noch ihre Autoversicherung kündigen und den Anbieter wechseln. Eine spezielle Begründung ist dafür nicht erforderlich. Dieser "magische" Termin 30. November ist 63 Prozent der wechselwilligen Autofahrer bekannt, das ergab eine aktuelle Psychonomics-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen.

Die wechselwilligen Kfz-Halter wurden zudem gefragt, wo sie sich vor Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung informieren. 69 Prozent nutzen Online-Vergleichsseiten und die entsprechenden Kfz-Vergleichsrechner - aber immerhin 32 Prozent holen auch den Rat von Bekannten, Freunden und Verwandten ein.

Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter ist der Preis das wichtigste Kriterium, gefolgt von einem hohen Leistungsumfang. Dass auch der Service eine wichtige Rolle spielen sollte, zeigt sich am Beispiel eines Parkschadens am eigenen Fahrzeug: Ist der Verursacher nicht feststellbar, kommt normalerweise nur die Vollkasko für den Schaden auf.

Eine Ausnahme ist beispielsweise der DEVK-Parkschadenschutz, der in der Teilkasko enthalten ist. Damit können Autofahrer einmal jährlich einen Kleinschaden an einem Karosseriebauteil im Smart-Repair-Verfahren gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer Partnerwerkstatt ausbessern lassen - unabhängig von der ansonsten vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.

Weitere Informationen: www.devk.de

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verfasst am 29.09.2010