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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Nicht nur die Liebe zählt

Was mit Sachversicherungen passiert, wenn Partner heiraten oder zusammenziehen
Doppelt versichert hält nicht besser: Wenn zwei zusammenziehen, kann jeweils eine Haftpflicht- und Hausratpolice gekündigt werden. Foto: djd/BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH

Doppelt versichert hält nicht besser: Wenn zwei zusammenziehen, kann jeweils eine Haftpflicht- und Hausratpolice gekündigt werden. Foto: djd/BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH

(djd). Wenn sich zwei im Standesamt die Treue schwören oder schon vor dem Jawort ihre Single-Haushalte zusammenlegen, hat das viele Konsequenzen - auch finanzieller Natur. Der Bund fürs Leben wird zwar aus Liebe geschlossen, aber es geht auch ums liebe Geld. Denn nicht nur bei der Steuer, sondern auch beim Thema Versicherungen stehen Änderungen an: Bei einem Neubeginn mit dem Partner sollten die Policen rechtzeitig überprüft werden.

Haftpflicht- und Hausratpolicen können zusammengelegt werden

Was passiert mit doppelt vorhandenen Versicherungen, wenn zwei zusammenziehen? Jürgen Friedlein vom unabhängigen Finanzdienstleister BSC (http://www.bsc-gmbh.com) erläutert: "Besitzt einer der beiden Brautleute bereits eine private Haftpflicht, ist nach der Hochzeit der Ehepartner in den Vertrag einfach einzuschließen. Auch ein Nichtverheirateter kann, wenn er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, in den Vertrag des Partners aufgenommen werden." Besitzen beide Partner bereits eine Haftpflicht, kann man die jüngere Police zum Zeitpunkt des Zusammenzugs kündigen. Jürgen Friedlein: "Es bleibt die Police mit dem älteren Recht bestehen, der zweite Vertrag wird aufgelöst. Die Versicherung, bei der die Police bleibt, sollte aber umgehend die Information über den (Ehe)-Partner erhalten, damit sie oder er in den Versicherungsschutz aufgenommen und gegebenenfalls Neuerungen vorgenommen werden können."

Dasselbe gilt auch bei der Hausratversicherung: Wenn zwei Hausratversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern bestehen, kann man sich eine Police mit dem Termin des Zusammenzugs sparen. Der jüngere Vertrag kann aufgehoben werden. Jürgen Friedlein: "Bei der Hausratpolice sollte man aber unbedingt darauf achten, dass keine Unterversicherung droht."

Unterversicherung bei der Hausratpolice vermeiden

Je wertvoller der Hausrat wird, desto wichtiger ist auch der entsprechende Versicherungsschutz. Jürgen Friedlein: "Wie viel Wert sich in einem Haushalt befindet, wird meist unterschätzt. Das gilt vor allem dann, wenn man neu gebaut hat und das Haus komplett neu ausstattet, wenn ein Paar seine Wohnungen zusammenlegt oder auch wenn eine Familie in eine größere Wohnung umzieht." Trotz Bau- oder Umzugsstress sollte deshalb auch die Hausratversicherung möglichst schnell angepasst werden. Jürgen Friedlein erläutert: "Als Faustregel für einen normal ausgestatteten Haushalt gehen die Versicherer von einer Versicherungssumme von 600 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Auch wer diese Fläche also durch einen nachträglichen Dachausbau oder Umbau erweitert, sollte dies seiner Versicherung melden - die Versicherungssumme wird dann an die größere Fläche angepasst."

Ein Wohnungswechsel kann sich unter Umständen eine ganze Weile hinziehen, meist ist man vorübergehend Besitzer oder Mieter von zwei Unterkünften. Jürgen Friedlein: "Während des Umzugs gilt eine Hausratpolice gleichzeitig für beide Wohnungen, einzige Bedingung ist, dass auch der neue Wohnort in der Bundesrepublik liegt. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens aber zwei Monate nach Beginn des Umzugs, ist dann nur noch das neue Zuhause durch die Hausratversicherung geschützt."

Weitere Informationen: www.bsc-gmbh.com

verfasst am 22.09.2009