Kleines Missgeschick – schmerzhafte Folgen
Bei einem Unfall kommt es auf schnelle Hilfe an
(dtd). Ein einziger unbedachter Moment kann oft schmerzhafte Folgen haben: Da ist man nur wenige Sekunden hinterm Steuer konzentriert, verliert auf der Leiter im Garten das Gleichgewicht oder stolpert im Treppenhaus – schon ist es passiert. Jahr für Jahr ereignen sich millionenfach Unfälle, ob auf den Straßen oder daheim. Die eigenen vier Wände sind übrigens – statistisch betrachtet – das wesentlich gefährlichere Pflaster: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sterben Jahr für Jahr rund 6.000 Bundesbürger durch Unfälle im Haushalt – im Straßenverkehr kommen jährlich etwa 4.000 Menschen zu Tode. Nicht zu ermitteln sind die vielen tausend Missgeschicke, die lediglich zu Sachschäden oder nur zu kleinen Blessuren führen.
Weniger Verkehrstote
Eine gute Nachricht immerhin: Die bundesdeutschen Straßen werden immer sicherer. Nach vorläufigen Schätzungen ist die Zahl der Unfalltoten im Jahr 2010 so niedrig wie seit 57 Jahren nicht mehr, so die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach. Nach der Schätzung des BASt – endgültige Zahlen liegen noch nicht vor - werden 2010 erstmals seit Beginn der statistischen Auswertung im Jahr 1953 weniger als 4.000 Menschen auf Deutschlands Straßen ums Leben gekommen sein. Die Bundesanstalt geht für 2010 von 3.750 Unfalltoten aus, ein Jahr zuvor waren noch 4.152 Todesopfer im Straßenverkehr zu beklagen. Die Gesamtzahl der registrierten Unfälle im Straßenverkehr hingegen ist um etwa ein Prozent auf 2,34 Millionen gestiegen.
Unfallschwerpunkte im Haus
Relativ konstant verhält sich die Entwicklung der Unfälle in den eigenen vier Wänden, so die Unfallversicherungen. 
Eine jährliche Erhebung fehlt hier, doch aus repräsentativen Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin lässt sich ableiten, dass sich in Deutschland jährlich rund 4,8 Millionen Personen bei Haus- und Freizeitunfällen verletzen. Die allermeisten dieser Malheure werden gar nicht gemeldet. Dennoch können die Versicherungen gewisse „Unfallschwerpunkte“ im heimischen Umfeld identifizieren: Die meisten Unfälle passieren mit 21,2 Prozent im Wohnzimmer, es folgen Garten und Balkon (18,7 Prozent), Treppenhäuser (18 Prozent) sowie die Küche (13,7 Prozent). Ein vergleichsweise sicheres Terrain scheint das Badezimmer mit 5,5 Prozent der Unfälle zu sein.
Gefährliche Gartensaison
Ebenso beobachten Unfallexperten auch Schwerpunkte, die sich durch saisonale Besonderheiten ergeben: Im Winterhalbjahr, vor allem rund um die Feiertage, häufen sich die Wohnungsbrände, während in der warmen Jahreszeit naturgemäß vor allem Grillunfälle und Verletzungen beim Rasenmähen und Heimwerken zu beklagen sind. Gerade bei Reparaturen am und ums Haus ist es schnell passiert: Ein unachtsamer Griff, zusätzlich ist man in Eile, schon kommt es zu einem Schnitt oder einer Prellung. Und auch die Kletterpartie auf wackeligen Stühlen oder Fensterbrettern, um beispielsweise die Vorhänge zu wechseln, endet immer wieder mit schmerzhaften Stürzen.
Da hilft nur eines: Künftig etwas mehr Geduld walten zu lassen – und für den Fall der Fälle eine gut sortierte Hausapotheke inklusive Verbandszeug im Haus zu haben.
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Was tun, wenn es gekracht hat?
Bestandsaufnahme gleich am Unfallort wichtig
(dtd). Eine Sekunde zu spät gebremst – und schon kommt es zum Zusammenstoß mit dem Vordermann. Was zuerst nach einem Verkehrsunfall zu tun ist, haben die meisten noch parat: Zunächst die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck absichern, nach Verletzungen schauen und gegebenenfalls die Polizei verständigen.

Damit der Schaden später auch sachgerecht reguliert werden kann, ist die Bestandsaufnahme gleich am Unfallort wichtig. "Beteiligte Fahrzeuge und äußere Umstände sollten möglichst mit Skizzen und Fotos dokumentiert werden", sagt Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. "Unfallspuren sind Beweismittel, deshalb dürfen sie nicht beseitigt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind." Bei größeren Schäden übernimmt dies die Polizei, bei Bagatellschäden sind die Unfallgegner selbst dafür verantwortlich. Wichtig: "Geben Sie kein pauschales Schuldanerkenntnis ab, es genügt, den Sachverhalt aufzuschreiben", rät Schmitt. "Verwenden Sie hierfür den Vordruck Verkehrsunfallbericht. Den gibt Ihnen gerne Ihr Versicherer."



Noch ein Tipp des Versicherungsexperten: Bei Unfällen mit Verletzten und erheblichem Sachschaden sollte immer die Polizei gerufen werden. Zweckmäßig ist dies auch, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen. Falls den Unfallbeteiligten Angaben über die eigene Versicherung oder die des Unfallgegners fehlen, erhält man diese über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0180-25026). Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer zwölfseitigen Broschüre alle Verhaltensregeln nach einem Unfall zusammengefasst – zum kostenlosen Download unter www.justiz.nrw.de erhältlich.
Ein Blechschaden im Ausland – und seine Folgen
Ins Handschuhfach gehört der sogenannte Europäische Unfallbericht
(dtd). Rund 150.000 deutsche Urlauber werden laut einer Statistik des Zentralrufs der Autoversicherer in jedem Jahr im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Vor dem Start in den sonnigen Süden sollte man daher auch auf solche Eventualitäten gut vorbereitet sein. "Jeder Autofahrer sollte unbedingt die Grüne Karte als Nachweis über die eigene Haftpflichtversicherung dabeihaben", empfiehlt Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. "Sie wird von jeder Versicherung ausgestellt." Innerhalb der Europäischen Union ist die Karte zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadensregulierung. Außerhalb der EU ist sie dagegen nach wie vor vorgeschrieben. Ebenfalls ins Handschuhfach gehört der sogenannte Europäische Unfallbericht. Ihn gibt es beispielsweise bei den großen Automobilclubs oder dem Kfz-Versicherer.
Je nach Urlaubsland gelten zudem speziellen Regeln, die es zu beachten gilt. In den osteuropäischen EU-Staaten muss nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) beispielsweise immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In Italien, den Niederlanden oder Spanien dagegen nimmt die Polizei laut AvD grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Im Fall eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen.
Und wie kommt man, wenn man an einem Verkehrsunfall im Ausland nicht schuldig ist, an sein Geld? "Wird ein Deutscher im Ausland durch ein im Ausland versichertes Fahrzeug geschädigt, kann er entweder mit dem ausländischen Haftpflichtversicherer Kontakt aufnehmen oder sich in Deutschland nach EU-Recht an einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers wenden", sagt Edgar Schmitt. "Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall beispielsweise nach italienischem Recht in Deutschland." Welcher Schadensregulierungsbeauftragte für die Versicherung des Unfallgegners zuständig ist, erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0180-25026.
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Richtig laden – so geht´s
Rückbank ist als Stauraum tabu
(dtd). Sommerzeit ist Heimwerkerzeit: Überall im Garten und im Haus ist jetzt viel zu tun. Natürlich braucht es dafür Werkzeug und Materialien. Doch Vorsicht: Beim Transport des Equipments vom Bau- oder Supermarkt ins eigene Heim lauern einige Gefahren. Im Rahmen der Kampagne "Risiko raus!" gibt die gesetzliche Unfallversicherung Tipps für das sichere Beladen des Autos.


Die erste Regel lautet: Die Rückbank ist als Stauraum tabu. Auch Hutablage oder Fußraum sind für die Lagerung ungeeignet. Die Gründe dafür sind "gewichtig": Bei einer Vollbremsung oder einem Zusammenstoß werden unkontrolliert umherfliegende Gegenstände auf das bis zu 50-fache ihres Eigengewichts beschleunigt. So kann bereits eine etwa 300 Gramm schwere Topfpflanze mit der Wucht von 15 Kilogramm einen Fahrzeuginsassen verletzen.
Für alles, was während der Fahrt nicht gebraucht wird, ist der Kofferraum daher der ideale Aufbewahrungsort. Schweres gehört nach unten, unmittelbar hinter die Rückbank. Leichte Gegenstände sollten obenauf liegend befestigt werden. Auf dem Kofferraumboden ausgelegte Antirutschmatten sorgen dafür, dass die Ladung an Ort und Stelle bleibt. Auch DIN-zertifizierte Zurrgurte sind wertvolle Helfer, wenn es passende Vorrichtungen im Kofferraum gibt. Natürlich müssen auch alle Personen korrekt gesichert sein: per Gurt oder durch Kinderrückhaltesysteme. So kommen Mensch und Ladung sicher und frühlingsfit nach Hause.

 Unter www.risiko-raus.de und www.lade-gut.de gibt es mehr Informationen.
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Erste Hilfe bei Verletzungen
Kurse werden bundesweit angeboten
(dtd). Der Hochsommer ist zugleich die Hochsaison für kleine Verletzungen. Gut, wenn man weiter weiß und dem Verletzen Erste Hilfe geben kann. Etwa vier Fünftel der Bundesbürger haben schon einmal an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen, doch bei den meisten liegt dies im Durchschnitt 15 Jahre zurück. Es empfiehlt sich daher, alle zwei Jahre die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen, empfiehlt das Deutsche Rote Kreuz. Das DRK bietet, ebenso wie andere Hilfsorganisationen, bundesweit Lehrgänge zur Wiederholung und Vertiefung an.
Hilfreich ist es bereits, die wichtigsten Handgriffe bei typischen Verletzungen wie Verbrennungen, eingedrungenen Glasscherben, starkem Sonnenbrand oder Nasenbluten zu kennen. Bei Verbrennungen ist Kühlen das Wichtigste – am besten rund zehn Minuten lang mit fließendem, handwarmem Wasser. Bei schweren Verbrennungen mit Blasenbildung oder wenn größere Hautpartien betroffen sind, muss der Rettungsdienst gerufen werden (Notruf: 112). Von Hausmitteln wie Kühlsalben oder Mehl rät das DRK grundsätzlich ab.
Vor allem Kinder leiden oft unter Nasenbluten – zumeist, ohne dass eine genaue Ursache gefunden werden kann. Wenn ein Kind aus der Nase blutet, sollte dennoch nachgefragt werden, was passiert ist. Denn vielleicht ist das Kind gestürzt und hat weitere Verletzungen, beispielsweise eine Gehirnerschütterung. In jedem Fall gilt: die Person aufrecht hinsetzen, den Kopf nach vorne beugen, die weichen Nasenflügel zudrücken - und ein kaltes Tuch oder Kühlelement in den Nacken legen. Blutet es länger als 20 Minuten, sollte man zum Arzt fahren.
Ein typischer Unfall am Badesee oder Strand ist der Tritt auf eine Glasscherbe. Erste-Hilfe-Experten raten, die Scherbe nicht einfach zu entfernen - vor allem, wenn sie größer als einen Zentimeter ist oder sehr tief sitzt. Sonst kommt es zu weiteren Verletzungen oder es blutet stark nach. Die eingedrungene Glasscherbe beispielsweise mit Mullbindenpäckchen umpolstern und locker verbinden. Den Fuß hoch lagern und den Patienten zum Arzt bringen. Wichtig ist es bei einem solchen Unfall auch, den Tetanus-Schutz abzuklären.
Viele weitere Hinweise rund um die Erste Hilfe im Notfall gibt es unter www.drk.de im Internet, hier finden sich auch Termine für Erste-Hilfe-Kurse in der Nähe.
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Sieben teure Fehler nach einem Unfall
(dtd). Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft aus Unwissenheit falsch - mit Folgen, die teuer werden können. Der ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:
1. Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.
2. Die Unfallstelle nicht absichern: Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.
3. Das Auto zu früh beiseite fahren: Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro.
4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren: Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden „vergessen".
5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.
6. Nicht alle Daten aufnehmen: Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.
7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden: Im Kaskofall hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt beispielsweise den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.
Unter www.adac.de gibt es viele weitere Informationen.
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Rettungskarte hilft im Fall der Fälle
(dtd). Eine sogenannte Rettungskarte im eigenen Fahrzeug kann buchstäblich Leben retten: Vor allem bei schweren Unfällen müssen eingeklemmte Personen schnellstens aus dem Fahrzeug und behandelt werden – oft kommt es dabei auf jede Sekunde an. Hier kann die Rettungskarte für den Helfer nützlich sein: Auf der Karte sind alle wichtigen Informationen für die Feuerwehrleute hinterlegt, wie das jeweilige Fahrzeug-Modell aufgeschnitten werden kann. Der ADAC bietet unter www.rettungskarte.de direkte Links zu den Herstellern an. Der Fahrer sollte seinen Ausdruck am besten hinter der Sonnenblende auf Fahrerseite befestigen.
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Fakten in Kürze
Infos auf einen Blick- Bei Fragen rund um die Kfz-Versicherung hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter Telefon 0180-25026.
- Unter http://www.justiz.nrw.de gibt es eine kostenlose Broschüre mit vielen nützlichen Informationen zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall.
- Auf http://www.adac.de gibt es viele weitere Informationen zur richtigen Vorgehensweise, wenn es gekracht hat.
- Informationen und Tipps zum sicheren Beladen von Autos gibt es unter http://www.risiko-raus.de und http://www.lade-gut.de.
- Unter http://www.drk.de gibt es viele Tipps zur Ersten Hilfe im Notfall sowie Termine von Erste-Hilfe-Kursen in der Nähe.
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