Die zweite Chance beim Kfz-Versicherungswechsel
Mit dem Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. November kündigen
(djd). Der 30. November ist der Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung - das gilt für die meisten Verträge. Um ab Januar bei einer neuen Gesellschaft versichert zu sein, muss bis Ende November die Kündigung des alten Vertrags beim bisherigen Anbieter eingegangen sein. Verpasst der Kunde den Termin, erhält er in der Regel erst im nächsten Jahr wieder die Chance zum Wechsel. Ein paar Ausnahmen gibt es allerdings, die eine Kündigung auch nach dem bekannten Stichtag ermöglichen.
Kündigungsgrund Beitragssteigerung
Erhöht die Versicherung die Prämie, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies gilt auch dann, wenn die Erhöhung auf die Anhebung der Typ- oder Regionalklasse zurückzuführen ist. Der Versicherungsnehmer kann dann einen Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung kündigen. In dieser Zeit kann er sich über neue Angebote informieren und zu einem anderen Anbieter wechseln. Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen von Axa, empfiehlt: "Bei der Auswahl des neuen Versicherers sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung achten. Tipps und Ratschläge erhalten Wechselwillige beim Versicherungsvermittler oder auf den Internetseiten der einzelnen Versicherer." Hier stehen oft auch Tarifrechner zur Verfügung.
Kündigungsgrund Schadensfall
Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es auch im Schadensfall. Beide Parteien können den Vertrag im laufenden Versicherungsjahr innerhalb eines Monats kündigen, wenn der Versicherer die Verhandlungen über die Entschädigungen beendet, die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Thomas Jäckel: "Der Versicherte erhält dann die Restsumme seines Gesamtbeitrags zurück. Dabei ist es gleichgültig, ob die Kündigung auf seinen Wunsch oder seitens des Versicherers erfolgt ist."
Weitere Informationen: www.axa.de
Fakten in Kürze
Individuelle BausteineMit den neuen Tarifen "mobil komfort" und "mobil kompakt" bietet beispielsweise der Anbieter Axa allen Wechselwilligen den passenden Versicherungsschutz. Darüber hinaus lässt sich hier die Versicherungsleistung durch verschiedene Bausteine individuell ergänzen. Mit dem Baustein "Schadenservice Spezial" etwa wird ein schneller und reibungsloser Ablauf aller Reparaturen am Auto gewährleistet - dabei spart der Versicherte noch bis zu 15 Prozent auf den Beitrag für die Kaskoversicherung. Unter http://www.axa.de gibt es alle Informationen, auch zu anderen Bausteinen.
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