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Formalitäten vor der Eheschließung

Vor der Hochzeit sind einige Formalitäten zu beachten. Foto: djd/Maritim Hotelgesellschaft mbH
Vor der Hochzeit sind einige Formalitäten zu beachten. Foto: djd/Maritim Hotelgesellschaft mbH

In diesem Artikel erfahren Sie

  • dass es kein Aufgebot mehr gibt.
  • welche Unterlagen Sie benötigen.

Zusätzlich halten wir für Sie bereit:

Diese Unterlagen werden bei der Eheschließung benötigt

Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, hat naturgemäß einige Formalitäten zu erfüllen. Was früher als „Aufgebot“ bezeichnet wurde, ist heute die „Anmeldung zur Eheschließung“. Sie ist als erster Schritt in Richtung Heirat erforderlich und dient zur Prüfung des Personenstandes und der Feststellung, ob dem Heiratswunsch auch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen.

Anmeldung im Wohnort

Die Anmeldung zur Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Die Eheschließung kann also innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erfolgen.

Benötigte Unterlagen

Zu den Unterlagen, die bei der Anmeldung zur Eheschließung benötigt werde, gehören:

  • eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (wenn die Anmeldung nicht am Wohnort erfolgt)
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
  • Ausweisdokumente

Ist einer der künftigen Ehepartner:

  • verwitwet oder geschieden
  • ausländischer Staatsangehöriger
  • nicht im Bundesgebiet geboren
  • oder adoptiert

dann sollten auf jeden Fall ein persönliches Gespräch im Standesamt des Wohnortes geführt werden, um sich nach den erforderlichen Unterlagen zu erkundigen.

Qual der Wahl: Die Namensführung

In den letzten Jahren haben sich eine ganze Reihe von Änderungen im Namensrecht ergeben,
so dass es manchem Hochzeitspaar nicht leicht fällt, den Überblick zu behalten.

Zunächst einmal kann es, und das ist für viele noch ungewohnt, bei einer getrennten Namensführung bleiben: Jeder Ehepartner führt also auch in der Ehe den Namen weiter, den er vor Beginn der Ehe trägt.

Die Partner können aber natürlich bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname der Frau oder der des Mannes sein. Die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sie kann auch ohne jede Frist später vorgenommen werden.

Wenn der Geburtsname eines Partners zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wird, kann sich der zweite Partner auch für einen individuellen Doppelnamen entscheiden: Dem Ehenamen wird dazu der Geburtsname oder der aktuell geführte Name angefügt oder vorangestellt. Dies ist allerdings ein persönliches Recht, der Doppelname gilt nicht für den Ehepartner und wird auch nicht auf Kinder übertragen.

Unverzichtbar: Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist ein Pflichtschutz für alle, die für ihre Kinder, Ehe- oder Lebenspartner vorsorgen wollen. Allerdings gibt es kaum eine Policenart, bei der die Preisunterschiede so groß sind wie bei der Risikolebensversicherung. Bei den ERGO Direkt Versicherungen gibt es mehr Informationen.

Weiterführende Informationen

Viele Informationen zum Namensrecht.

Weitere Infos zum Vornamen meines Partners.

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  • Risikolebensversicherung

verfasst am 23.06.2010