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Ein günstiges Haus aus der Zwangsversteigerung

Bei einer Zwangversteigerung können Sie ein günstiges Haus erstehen, kann von Vorteil sein. Foto: djd/Hörmann
Bei einer Zwangversteigerung können Sie ein günstiges Haus erstehen, kann von Vorteil sein. Foto: djd/Hörmann

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Bei guter Vorbereitung sind Schnäppchen möglich

Die konjunkturelle Entwicklung zeigt Wirkung: Die Zahl der Zwangsversteigerungen steigt in Deutschland weiter an – und damit die Chancen, günstig ein Haus zu erwerben. Tatsächlich fällt der Zuschlag zumeist 10 bis 30 Prozent unter dem geschätzten Verkehrswert der Immobilie. Doch damit es anschließend kein böses Erwachen gibt, sollten vorab wichtige Fragen beantwortet sein.

„Kaufe nicht die Katze im Sack“ – diesen Rat sollte jeder beherzigen, der ein Haus aus der Zwangsversteigerung erwerben will. Das A und O ist die gründliche Information vorab, denn eine Möglichkeit des Rücktritts vom Kauf in der Zwangsversteigerung gibt es nicht – ebenso wenig wie Garantie oder Gewährleistung, auch nicht bei vorhandenen Baumängeln.

Vorab gut informieren

Zu den Basisinformationen, die Interessenten vor dem Termin der Zwangsversteigerung unbedingt nutzen sollten, zählen:

  • ein Blick ins Wertgutachten, das ein unabhängiger Sachverständiger erstellt und das beim zuständigen Gericht einsehbar ist.
  • eine Überprüfung des Grundbuchauszugs, ebenfalls beim Gericht.
  • wenn möglich, eine Innenbesichtigung des Hauses vor dem Versteigerungstermin, um die Bausubstanz und den eventuellen Renovierungsbedarf abschätzen zu können.

Für die Zwangsversteigerung selbst gilt: Ohne gültigen Ausweis geht gar nichts. Zudem wird oft von Interessenten eine Sicherheit in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes verlangt, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft oder eines Verrechnungsschecks.

Welche Folgekosten kommen auf den Hauskäufer zu?

Wichtig zu wissen: Der Käufer hat nicht nur die Auktionssumme zu zahlen. Hinzu kommen Gerichtskosten für die Zwangsversteigerung, die reguläre Grunderwerbsteuer sowie die Kosten für die spätere Eintragung ins Grundbuch. Ab dem Zuschlag bleiben dem Käufer sechs Woche Zeit, um die Finanzierung für das erworbene Haus zu klären und den Kaufbetrag bei Gericht zu hinterlegen. Für diesen Zeitraum bis zum so genannten Verteilungstermin berechnet das Gericht vier Prozent Zinsen auf das Höchstgebot. Der Käufer sollte also mit der Zahlung nicht allzu lange warten – sondern die Finanzierung so weit möglich bereits vor dem Versteigerungstermin vorbereiten.

Weiterführende Informationen

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verfasst am 14.05.2010