Das Haus als Altersvorsorge
In diesem Artikel erfahren Sie:
- warum Sie riestern sollten.
- wieviel Geld Sie vom Staat erhalten.
Zusätzlich halten wir für Sie bereit: Kostenlose PDFs und nützliche Links rund um das Thema Hauskauf.
Fördermittel und Riester-Rente machen Immobilien zur attraktiven Altersvorsorge
Immobilien sind wertbeständig, krisensicher und inflationsfest – und daher für viele ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Denn wer im Ruhestand mietfrei in den eigenen vier Wänden wohnt, hat mehr finanziellen Spielraum bei der Rente. Nicht ohne Grund wird Wohn-Riester immer beliebter. Der Verbraucher hat verschiedene Möglichkeiten, über entsprechende Verträge die Grundzulage von jährlich 154 Euro sowie die Kinderzulage von 185 Euro jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind in Anspruch nehmen.
Riestern für den Hausbau
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, die Riester-Fördermittel für den Hausbau zu verwenden:
- Wer bereits einen Riester-Vertrags besitzt, kann seit dem Jahr 2010 die angesparten Beträge komplett für den Kauf oder den Neubau einer Immobilie verwenden. Teilentnahmen bis zu maximal 75 Prozent sind ebenfalls möglich.
- Wer noch nicht riestert, aber eine Immobilie erwerben möchte, kann sich für spezielle Riester-Bausparverträge und Riester-Immobiliendarlehen entschieden. In diesem Fall tragen die steuerbegünstigten Sparbeiträge, die Fördermittel und auch die Kinderzulage zur Tilgung des Darlehens bei. Der Effekt: Die monatliche Zinsbelastung ist niedriger als ohne Wohn-Riester, der Bauherr ist schneller schuldenfrei.
Fördermittel für selbstgenutzte Mittel
Wichtig zu wissen: Riester-fähig ist ausschließlich selbst genutzter Wohnraum. Ob es sich um den Neubau oder eine Gebrauchtimmobilie handelt, spielt dabei keine Rolle. Das Haus oder die Wohnung muss auch nicht mehr zwingend in Deutschland erworben werden: Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem September 2009 (Az. C 269/07) werden die Fördermittel auch für Immobilien im Ausland gezahlt.
Altersvorsorge: Riester prüfen
Wer sich für den Hausbau mit Wohn-Riester entscheidet, sollte sich der Sache allerdings sicher sein. Die Möglichkeit des Weiterverkaufs oder Umzugs sind stark eingeschränkt. Wer die Immobilie doch weiter veräußern möchte, ohne die staatlichen Fördermittel zurückzahlen zu müssen, hat verschiedene Auflagen zu erfüllen (Wiederanlage in einen Riester-Vertrag, Erwerb einer anderen Immobilie aus dem Verkaufserlös in bestimmten Zeiträumen).
Weiterführende Informationen
Das Bundesministerium der Finanzen gibt Antworten zum Wohn-Riester
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verfasst am 14.05.2010

















