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Müssen Kinder ihre Eltern pflegen?

Die Pflegekosten der Eltern tragen unter bestimmten Bedingungen deren Kinder. Deshalb sollte die Pflege der Eltern genau geplant werden. Foto: djd/www.deutsche-privat-Pflege.de/Werner Heiber Fotografie
Die Pflegekosten der Eltern tragen unter bestimmten Bedingungen deren Kinder. Deshalb sollte die Pflege der Eltern genau geplant werden. Foto: djd/www.deutsche-privat-Pflege.de/Werner Heiber Fotografie

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wer für die Kosten aufkommen muss, wenn Kinder ihre Eltern pflegen müssen.
  • Was passiert, wenn die Rente für das Pflegeheim nicht reicht.
  • Wie Eltern und Kinder mit privatem Versicherungsschutz rechtzeitig vorsorgen können.

Die Pflege der Eltern oder Schwiegereltern ist für viele Menschen ein schwieriges Thema. Wer seit Jahrzehnten ein eigenständiges Leben führt und vielleicht noch weit entfernt von den Eltern wohnt, dem fällt es oft schwer, das eigene Leben umzukrempeln, um die Eltern zu pflegen. Zudem ist die Pflege der Eltern oft nicht nur eine stark emotionale, sondern auch eine schwerwiegende finanzielle Herausforderung. Viele fragen sich daher oft insgeheim: "Muss ich die Pflege übernehmen - oder darf ich egoistisch sein?"

Die Pflege der Eltern finanzieren

Ein wichtiger Aspekt der Pflegebedürftigkeit ist die Finanzierung der Pflege. Egal ob die Pflege im Pflegeheim erfolgt, von einem Angehöriger zuhause geleistet wird oder ein ambulanter Pflegedienst unterstützt - Pflege kostet Geld. Die gesetzliche Pflegekasse ist nur eine Art Teilkasko und kommt häufig nicht für alle entstehenden Kosten auf. Wer dann nicht selbst für die mitunter erheblichen Restkosten aufkommen kann, muss damit rechnen, dass der Staat die eigenen Kinder zur Kasse bittet. Das ist eine Situation, die viele ältere Menschen unbedingt vermeiden wollen. Denn seinen Kindern zur Last fallen, das möchte niemand. Eine Maßnahme, mit der Eltern und Kinder zumindest die finanzielle Belastung eines Pflegefalls abmildern können, ist in vielen Familien der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Doch was ist, wenn die Eltern sich solch eine Versicherung angesichts minimaler Renten nicht leisten können?

Über die Hälfte würden ihre Eltern unterstützen

Im Rahmen einer aktuellen Studie von TNS-Emnid, die in diesem Jahr im Auftrag der Münchener Verein Versicherungsgruppe durchgeführt wurde, fragte man über 504 Personen ab 14 Jahren, ob sie ihre Eltern bei der Finanzierung einer privaten Pflegezusatzversicherung unterstützen würden. 52 Prozent konnten sich vorstellen, die Versicherungsbeiträge ihrer Eltern zu übernehmen. 45 Prozent konnten sich diese Lösung nicht vorstellen. Drei Prozent machten zu dieser Frage keine Angabe.

Zur Kasse bitte

Eine andere Frage der Emnid-Umfrage war: "Glauben Sie, dass sich Kinder an den Kosten beteiligen müssen, wenn deren Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht allein finanzieren können?" 21 Prozent gingen davon aus, dass Kinder gar nicht zahlen müssten, 23 Prozent waren überzeugt, dass das nur auf Personen mit besonders hohem Einkommen zutreffe und 55 Prozent antworteten, dass die Kinder nur so viel zahlen müssten, wie es ihre finanzielle Situation zulässt. Nur zwei Prozent glaubten, die Kinder müssten unbegrenzt zahlen. Richtig ist, dass die Kinder nur im Rahmen bestimmter Grenzen für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen haben.

Wenn die Rente nicht reicht

Die Pflege der Eltern kann also für beide Generationen richtig teuer sein. Die ältere Generation muss zunächst die eigene Rente einsetzen, um für die Pflegekosten aufzukommen. Doch in vielen Fällen reicht die Rente allein nicht aus. So belief sich 2010 der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für Frauen auf 750 Euro im Monat und für Männer auf 1.042 Euro laut der Deutschen Rentenversicherung. Muss man in der Pflegestufe III eine Pflegeheim-Unterbringung finanzieren, ist aber mit Kosten in Höhe von ca. 3.200 Euro zu rechnen. Davon übernimmt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ca. 1.550 Euro. Die Pflegebedürftigen haben also immer noch einen Eigenanteil von 1.650 Euro zu finanzieren. Damit hätte eine Frau eine Finanzierungslücke von 900 Euro im Monat, Männer müssten immerhin noch 608 Euro aufbringen. Wenn Vater Staat in dieser Situation einspringen muss, kommt dann das Vermögen wie zum Beispiel Sparbeträge des Pflegebedürftigen an die Reihe. Gibt es kein Vermögen, müssen die Kinder einspringen.

Neuer Zuschuss vom Staat: Pflege-Riester

Auf dem Pflegeportal der Münchener Verein Krankenversicherung erfährt man, wie Eltern und Kinder mit privatem Versicherungsschutz rechtzeitig vorsorgen können. Dort kann man sich auch über den sogenannten "Pflege-Riester" oder Rentenkauf informieren. Vom 1. Januar 2013 kann jeder volljährige Bürger von dieser neuen staatlichen Förderung der privaten Pflegeversicherung profitieren. Die staatliche Zulage soll sich auf 60 Euro jährlich pro Vertrag belaufen. Abschließen kann solch einen Vertrag jeder Bürger - es sei denn, er ist bereits pflegebedürftig oder hat Pflegestufe 0.

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verfasst am 17.07.2012

verfasst von Harald Müller

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