Haustierhaltung: Tierisch riskant
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche Mietvertragsklauseln für die Haustierhaltung relevant sind.
- Welche Haustiere in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
- Warum eine Tierhaftpflichtversicherung vor hohen Schadensersatzforderungen schützen kann.
Haustierhaltung ist in Deutschland weit verbreitet. Nach Expertenschätzungen leben hierzulande weit über 20 Millionen Haustiere. Jeder dritte Haushalt möchte auf die Haustierhaltung nicht verzichten. Mitbewohner wie Hund, Katze, Wellensittich oder Meerschweinchen führen aber bei den Nachbarn öfter zu Ärger. Die Haustierhaltung ist einer der häufigsten Auslöser für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern, weiß Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund und erläutert: "Entscheidend ist die Regelung im Mietvertrag. Ist dort die Hunde- oder Katzenhaltung verboten, muss man sich daran halten." Stehe im Mietvertrag, dass die Hunde- oder Katzenhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhänge, dann müsse man seine Zustimmung einholen. Ein genereller Absatz im Mietvertrag wie "Tierhaltung verboten" oder "Tierhaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters" sei hingegen unwirksam. Der Grund ist, dass man Kleintiere als Mieter immer halten darf.
Haustierhaltung: Kleintiere sind in der Haftpflicht mitversichert
Wer bei der Haustierhaltung auf der sicheren Seite sein will, sollte sich gegen Schäden absichern. Hierbei hilft eine private Haftpflichtversicherung - auf die ohnehin niemand verzichten sollte - oder eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung. Tritt oder beißt ein Tier oder löst es gar einen Verkehrsunfall aus, können indirekt horrende Schäden entstehen. Denn die Kosten des Geschädigten für Arzt, Krankenhaus, Pflege und Verdienstausfall sowie Forderungen nach Rentenzahlungen oder Schmerzensgeld ergeben schnell eine stattliche Summe. Solche Schadensersatzforderungen können einen Tierbesitzer, der nicht versichert ist, sogar in den Ruin treiben. Dabei nützt es wenig, wenn der Tierhalter keine direkte Schuld hat. Denn zahlen muss er laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) trotzdem.
Ob der Tierhalter eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung benötigt oder ob die private Haftpflicht ausreicht, hängt von der Art des Haustiers ab. Markus Kasper von den Ergo Direkt Versicherungen erläutert: "Kleine Hausgenossen wie Vögel, Kaninchen sowie Goldhamster und Meerschweinchen sind in die private Haftpflichtversicherung 'ihrer' Familie eingeschlossen. Das gilt auch für Katzen. Hunde und Pferde benötigen dagegen eine eigene Versicherung, nämlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung."
Versicherung prüft Schadensfall
Im Schadensfall prüft die Versicherung erst einmal, ob der Kunde, dem das Tier gehört, tatsächlich zahlen muss. Falls die Ansprüche unberechtigt sind, werden diese notfalls gerichtlich abgewehrt. Die Kosten für das Verfahren trägt die Versicherung. Wenn der Versicherte tatsächlich schadensersatzpflichtig ist, zahlt die Versicherung in der Regel alle verursachten Personen- und Sachschäden im Rahmen der Deckungssumme.
Markus Kasper erklärt an einem Beispiel, wann die Haftpflicht typischerweise einspringt: "Eine Haftpflichtversicherung zahlt dann die Schäden, wenn sie einem plötzlichen und unvermittelten Ereignis zuzuordnen sind. Rennt die Katze beispielsweise bei Fremden eine teure Vase um, ist das so ein Fall." Abnutzungsschäden durch Tiere in der Wohnung kämen, so Kasper, dagegen über längere Zeit zustande und seien damit von der privaten Haftpflicht des Tierhalters beziehungsweise der Tierhalterhaftpflicht nicht abgedeckt.
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verfasst am 17.07.2012




































