Frostige Zeiten für Autofahrer:
Sinkende Temperaturen – steigende Preise. So kommen Sie optimal durch den Winter
Experten-Chat zum Thema "Sicherheit im Winter".
Alle Fragen und Antworten lesen Sie weiter unten.
Die am häufigsten gestellten Fragen waren:
- Bin ich auch versichert, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?
- Kann es meinen Versicherungsschutz gefährden, wenn mein Auto nicht hundertprozentig von Eis und Schnee befreit ist?
- Gerade im letzten Winter habe ich häufiger beobachtet, dass Eisplatten von LKWs auf die Autobahn heruntergefallen sind. Wer haftet denn, wenn mein Auto durch so eine Platte beschädigt wird?
- Wird mein Schadenfreiheitsrabatt bei einem Versicherungswechsel automatisch auf die neue Versicherung übertragen?
- Mir sind neue Reifen zu teuer – deshalb möchte ich Gebrauchtreifen von Privat kaufen. Woran erkenne ich, wie alt diese wirklich sind?
Autofahren im Winter kann zum Abenteuer werden. Wenn die Straßen glatt sind, kracht es häufiger. Zum Glück bleibt es vielfach bei Blechschäden. Doch auch die können sehr ärgerlich sein – und werfen viele rechtliche Fragen auf. Zurzeit werden viele Autos in Großstädten mutwillig zerstört. Wer kommt für diese Schäden auf? Fragen Sie unseren Rechtsanwalt. Er beantwortet Rechtsfragen rund um das Autofahren im Winter und gibt bei Schadensfällen Hilfestellung. Auch ob und in welchem Umfang die Gemeinden wenigstens die Hauptstraßen streuen müssen, wird von Verbrauchern intensiv diskutiert. Kann man die Kommunen in die Pflicht nehmen? Unsere Expertin vom Bund der Versicherten informiert hierzu. Nicht gegen alle Schicksalsschläge kann man sich wappnen. Doch wenn das Auto winterfit und gut versichert ist, wird das Fahren zum Vergnügen. Mit ein paar kleinen Tricks und Kniffen lassen sich sogar die Fahrzeugkosten senken.
Frostige Zeiten
Nachdem in den letzten beiden Jahren in einigen Regionen Deutschlands starke Schneefälle und knappes Streusalz die Autofahrer in Atem gehalten haben, liegt es nahe, sich in diesem Jahr rechtzeitig vor den winterlichen Witterungsverhältnissen zu schützen. Das bedeutet aber nicht nur, Streusalz zu bevorraten, um die eigene Garagenausfahrt vom Glatteis befreien zu können. Besonderes Augenmerk hat beispielsweise die Batterie verdient. Wenn die Temperaturen unter die Null-Grad-Marke gehen, kann ihre Leistungsfähigkeit sinken. Wie aber weiß man, ob die Autobatterie noch taugt? Wichtig ist auch, dass das Kühlwasser nicht einfriert. Deshalb muss man sicherstellen, dass es mit genug Frostschutzmittel angereichert ist.
Fahren und sparen
Auch die Kfz-Versicherung zählt zum Jahresende wieder zu den Themen, die Autofahrer beschäftigen. Am 30. November läuft für die meisten Versicherten die Kündigungsfrist ihrer Kfz-Versicherung ab. Bis zu diesem Tag können sie ihren Vertrag ganz regulär zum Jahresende kündigen und einen neuen Anbieter auswählen. Und wenn der bisherige Versicherer ankündigt, dass die Prämie im neuen Jahr steigt, gilt für Autofahrer auch über den 30. November hinaus ein Sonderkündigungsrecht. Doch der Versicherungswechsel sollte gut durchdacht sein: Vor allem sollte der Spargedanke nicht alleine im Vordergrund stehen. Vielmehr muss die Leistung des neu zu wählenden Tarifs auf das Fahrzeug und das Nutzverhalten des Versicherungsnehmers optimal zugeschnitten sein. Wichtig ist, dass alle Leistungsbausteine an Bord sind. Ist der neue Tarif wirklich günstiger? Und: Wie gut ist der Versicherer zu erreichen? Denn auch günstige Direktversicherer unterscheiden sich hier. So bietet die Zurich Tochter DA Direkt zum Beispiel ein bundesweites Geschäftsstellennetz mit Vor-Ort-Service an. Denn gerade wenn es auf Leistung ankommt, wird der Preis schnell zweitrangig.
Winterreifen – eine runde Sache
Im vergangenen Winter wurde beschlossen, dass in Deutschland die so genannten M+S-Reifen bei Glatteis und anderen winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht sind. Doch was sind M+S-Reifen? Braucht man sie wirklich? Dazu geben unsere Experten am Telefon Auskunft. Sie beantworten alle Fragen zum Thema Winterreifen und zu deren Einfluss auf Sicherheit und Versicherungsschutz. Wer an den Reifen sparen möchte, steht beim Kauf von Gebrauchtreifen schnell vor der Frage, wie er deren Alter feststellen kann.
Fragen Sie unsere Experten zu allen Bereichen rund um Ihr Fahrzeug: Es hat gekracht, was jetzt? Wer haftet, wenn die Gemeinde nicht gestreut hat und trotz angepasster Fahrweise ein Unfall passiert? Muss ich mit Winterreifen fahren und, wenn ja, wann? Ist man mit Sommerreifen überhaupt versichert? Kann der Hobbybastler sein Auto selbst winterfest machen bzw. welche Arbeiten sollte man dem Fachmann überlassen? Was rät die Dekra Fahranfängern? Kann man wirklich an der Kfz-Versicherung sparen? Und wie funktioniert das mit dem Versicherungswechsel zum Jahresende? Beantragt man als erstes die neue Versicherung und kündigt dann die alte? Oder wird beides parallel erledigt? Unsere Experten beantworten alle Leserfragen zum Autofahren im Winter am 3. November 2011 von 10.00 bis 16.00 Uhr an unserem Expertentelefon.
Am Telefon saßen für Sie:
- Bernd Kiewel, Leiter des Produktmanagements der DA Direkt, Jurist und Experte im Bereich Schadenservice, beantwortet Fragen zum Thema "Wechsel der Kfz-Versicherung."
- Bernhard Kempf, Leiter der Niederlassung DEKRA Automobil GmbH, Frankfurt am Main und von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung, beantwortet Fragen rund um das Thema, "Wie mache ich mein Auto winterfest."
- Bianca Boss, Versicherungsbetriebswirtin, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV), beantwortet Verbraucherfragen zum Versicherungsschutz und zum Wechsel der Kfz-Versicherung.
- Peter Herbig, Rechtsanwalt, Spezialist für Versicherungsrecht, steht Rede und Antwort zu den rechtlichen Fragen des Autofahrens im Winter.

Öfters gestellte Fragen und Antworten
Die meistgestellten Leserfragen am Expertentelefon "Frostige Zeiten für Autofahrer. Sinkende Temperaturen – steigende Preise. So kommen Sie optimal durch den Winter" am 03.11.2011.
1. Bin ich auch versichert, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?
Peter Herbig, Rechtsanwalt, Spezialist für Versicherungsrecht: Grundsätzlich ja. Bei einem Unfall mit Sommerreifen greift die Haftpflichtversicherung. Beim Vollkaskoschutz gelten jedoch andere Bestimmungen: Kann die Versicherung dem Unfallverursacher nachweisen, grob fahrlässig gehandelt und den Unfall durch die nicht winterfesten Reifen verursacht zu haben, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
2. Kann es meinen Versicherungsschutz gefährden, wenn mein Auto nicht hundertprozentig von Eis und Schnee befreit ist?
Peter Herbig: LKW- und Autofahrern drohen Konsequenzen, wenn sie ihre Fahrzeuge vor Fahrantritt nicht gründlich von Schnee und Eis befreien. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Sie dazu, sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder behindert wird, und auch dazu, für den verkehrssicheren Zustand Ihres Fahrzeugs zu sorgen. Andernfalls können Verwarnungsgelder und Bußgelder bis zu 120 Euro sowie drei Punkte in Flensburg verhängt werden. Ihr Versicherungsschutz wird dadurch aber grundsätzlich nicht gefährdet.
3. Gerade im letzten Winter habe ich häufiger beobachtet, dass Eisplatten von LKWs auf die Autobahn heruntergefallen sind. Wer haftet denn, wenn mein Auto durch so eine Platte beschädigt wird?
Peter Herbig: Sowohl LKW- als auch Autofahrer müssen ihre Fahrzeuge vor Fahrantritt gründlich von Schnee und Eis befreien. Ansonsten drohen Verwarnungs-und Bußgelder bzw. wenn durch Zuwiderhandlung ein Schaden entsteht, muss auch die Haftung dafür übernommen werden. Und werden Personen bei einem durch rutschenden Schnee und herabfallende Eisplatten verursachten Unfall verletzt, kann zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt werden.
4. Ich denke an einen Wechsel meiner Kfz-Versicherung – wie geht man da vor? Muss ich mir erst eine neue Versicherung besorgen und mir die Annahme bestätigen lassen oder laufen Annahme und Kündigung parallel?
Bernd Kiewel, Leiter des Produktmanagements des Kfz-Direktversicherers DA Direkt, Jurist und Experte im Bereich Schadenservice: Wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen, sollten Sie immer die Zusage des neuen Versicherers abwarten und erst danach die Kündigung, zur Sicherheit per Einschreiben, einsenden. Das Kündigungsschreiben muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres oder im Sonderkündigungsfall jeweils einen Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung, nach Abwicklung eines Schadens oder bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
5. Ich würde schon gern meine Kfz-Versicherung gegen eine günstigere tauschen, aber ich habe Angst, beim Wechsel Fehler zu machen. Worauf sollte ich beim Vergleich achten?
Bernd Kiewel: Beim Versicherungswechsel sollten Sie neben dem Preis auch auf Service und Leistung achten. Um das optimale Angebot zu finden, können Sie unabhängige Vergleichstests nutzen. Zeitschriften wie Finanztest oder Vergleichsportale im Internet helfen Ihnen auch weiter. Die Versicherungsleistungen der unterschiedlichen Angebote – wie etwa Rabattschutz, Neuwertentschädigung, Marderbiss-Folgeschäden oder die Versicherung von Tierschäden – sollten vergleichbar sein und den optimalen Versicherungsschutz darstellen. Servicegarantien in der Kaskoversicherung, wie ein Ersatzauto während der Fahrzeugreparatur, geben darüber hinaus besondere Sicherheit im Schadenfall.
6. Wird mein Schadenfreiheitsrabatt bei einem Versicherungswechsel automatisch auf die neue Versicherung übertragen?
Bernd Kiewel: Ja. Der Vorversicherer bestätigt Ihren aktuellen Schadenfreiheitsrabatt, der dann in den neuen Versicherungsvertrag übernommen wird.
7. Mir sind neue Reifen zu teuer – deshalb möchte ich Gebrauchtreifen von Privat kaufen. Woran erkenne ich, wie alt diese wirklich sind?
Bernhard Kempf, Leiter der Niederlassung DEKRA Automobil GmbH, Frankfurt am Main, und von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung: Das Alter der Reifen können Sie über die so genannte DOT-Nummer auslesen. Grundsätzlich gilt: Je älter ein Reifen, desto geringer die Qualität, denn die im Reifen befindlichen Weichmacher, welche für Grip, Bremseigenschaft und Haftung sorgen, verhärten über die Jahre. Außerdem sollten Sie auf die Qualität der Lagerung und auf die Laufleistung achten.
8. Welche Schäden muss ich von einem Sachverständigen besichtigen lassen?
Bernhard Kempf: Bei Kaskoschäden müssen Sie immer Rücksprache mit dem Versicherer halten. Als Anspruchsteller können Sie in der Regel immer einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Ausgenommen sind Bagatellschäden.
9. Welche Versicherung haftet, wenn ich mein Auto beim Eiskratzen beschädige?
Bernhard Kempf: Keine.
10. In unserer Straße hat die Gemeinde letztes Jahr nicht gestreut. Zahlt die Versicherung in solchen Fällen, wenn trotz vorsichtiger Fahrweise etwas passiert, oder haftet die Gemeinde?
Bianca Boss, Versicherungsbetriebswirtin, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV): Hier kann ich nur raten, die Fahrweise immer dem Wetter anzupassen. Man kann nicht erwarten, dass die Gemeinde immer zeitnah alle Straßen gestreut hat. Diese also für den Schaden am Auto haftbar zu machen, ist ein schwieriges Unterfangen. Eine Vollkaskoversicherung würde aber bei angemessener Fahrweise den Schaden in vollem Umfang begleichen.
11. Meine Versicherung will meine Kündigung zum Jahresende mit der Begründung, das Versicherungsjahr würde zu einem anderen Zeitpunkt enden, nicht akzeptieren. Was raten Sie mir?
Bianca Boss: Nicht immer ist automatisch das Versicherungsjahr auch das Kalenderjahr. Bei einigen – wenigen – Versicherungen beginnt das Versicherungsjahr mit dem tatsächlichen Beginn des Vertrages – also auch mitten im Jahr, zum Beispiel am 3. April. Gekündigt werden kann der Vertrag dann mit Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 3. April eines jeden Jahres. Das Jahresende spielt hier keine Rolle.
12. Bei den Kfz-Versicherungen gibt es Tarife für Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Versicherungen mit Werkstattbindung u.v.m. – was halten Sie von diesen Tarif-Konstellationen?
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verfasst am 02.11.2011


























