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Fahrradunfall und Unfallschutz: Das sollten Radfahrer beachten

Fahrradunfall und Unfallschutz: Nur der direkte Weg zur Arbeit ist gesetzlich versichert. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx
Fahrradunfall und Unfallschutz: Nur der direkte Weg zur Arbeit ist gesetzlich versichert. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Weshalb die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Fahrradunfall oft nicht absichert.
  • Wie eng der Weg zur Arbeit ausgelegt wird.
  • Worauf es beim Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung ankommt.

Immerhin ein Fünftel der Bundesbürger legt den Weg vom Wohnort zur Arbeit häufig bis täglich mit dem Fahrrad zurück. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Wochenzeitung "Die Zeit" durchgeführt hat. Bei den Frauen liegt der Anteil derer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit gelangen, bei 17 Prozent, bei den Männern beträgt die Quote 23 Prozent. Das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeit nutzen vor allem junge Menschen. Bei den 18- bis 34-Jährigen lag der Anteil der Radfahrer bei 29 Prozent, bei den 35- bis 54-Jährigen nur noch bei 21 Prozent.

Fahrradunfall: Abgesichert ist nur der direkte Weg zur Arbeit

Bei einem Fahrradunfall gelten für Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Hier ein Beispiel: Ein Radfahrer fährt durch den dichten morgendlichen Berufsverkehr. Beim Abbiegen gerät er in eine Straßenbahnschiene und verletzt sich bei dem Fahrradunfall schwer. War der Mann auf dem direkten Weg zur Arbeit, hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung durch den Arzt, die Rehabilitation oder zahlt, falls eine dauerhafte Schädigung anhält, eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente hängt vom Lebensalter und vom Grad der Invalidität ab. Hat derselbe Mann auf dem Weg zur Arbeit aber einen Umweg zum Bäcker gemacht, erhält er bei einem Fahrradunfall in der Regel von der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Cent. Immerhin zahlt die Krankenversicherung zwar für die akute Behandlung. Auf den Folgekosten des Unfalls bleibt der Mann indes sitzen, falls er keine private Unfall- oder gegebenenfalls Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.

Der kleinste Umweg kann den gesetzlichen Schutz kosten

Damit der gesetzliche Unfallschutz auch auf dem Weg zur Arbeit greift, muss der Versicherte also auf dem direkten Hin- oder Heimweg sein. Edgar Schmitt, Leiter Schaden Sach/HUK bei den Ergo Direkt Versicherungen erläutert: "Auch sehr kurze Umwege können schon zum Verlust des Schutzes führen." So entschied das Bundessozialgericht (BSG) im Fall eines Mannes, der nach der Arbeit etwa einhundert Meter vom direkten Heimweg abwich, um am Automaten seiner Bank Geld abzuheben. Dabei erlitt er einen Fahrradunfall. Seinen gesetzlichen Unfallschutz hatte er durch den Umweg verwirkt. "Geschützt ist der unmittelbare Weg zur Arbeit. Hier kann der Arbeitnehmer allerdings entweder den zeitlich oder den geografisch kürzesten Weg wählen", erklärt Edgar Schmitt. Wer zwar auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit sei, aber mehr als zwei Stunden nach Arbeitsende einen Unfall erleide, stehe grundsätzlich ebenfalls nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so Schmitt. In diesen Fällen gehe man davon aus, dass sich der Betroffene von der betrieblichen Tätigkeit und dem damit zusammenhängenden Weg gelöst habe.

Private Unfallversicherung hilft

Wer nicht auf dem Weg zur Arbeit verletzt wird, also keinen sogenannten Wegeunfall erleidet, ist also nicht durch gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die private Unfallversicherung leistet dagegen zu jeder Zeit und weltweit. Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen erläutert, worauf es beim Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung ankommt: "Sie sollte eine ausreichend finanzielle Absicherung bieten, um durch einen Unfall bedingte Einkommensverluste aufzufangen und einen zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken, etwa für behindertengerechte Umbauten. Diese sind häufig mit enormen Kosten verbunden." Schmitt betont, dass eine finanzielle Leistung aus der privaten Unfallversicherung schon bei sehr niedrigen Invaliditätsgraden gezahlt werde, und zwar im Allgemeinen unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden könne.

Ergänzung: Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Alternative oder Ergänzung zur Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer etwa aufgrund eines schweren Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält durch Abschluss einer solchen Police eine monatliche Rente. Edgar Schmitt rät dazu, diese Police möglichst schon in jungen Jahren abzuschließen: "Zum einen steigen die Beiträge bei einem höheren Eintrittsalter an und es besteht zudem die Gefahr, dass zu einem späteren Lebensalter mögliche Erkrankungen hinzukommen." Diese seien dann oft nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, im schlimmsten Fall könne kein Versicherungsschutz mehr angeboten werden.

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verfasst am 20.06.2012

verfasst von Marc-Michael Schoberer

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